AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • 1. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG
  • 1.1 DER DIENST
  • Id-Find bietet seinen Abonnenten einen Service zur Identifizierung von Gegenständen, der auf einem einzigartigen und vertraulichen Markierungssystem basiert, das die Rückgabe markierter Gegenstände ermöglicht , wenn diese wiedergefunden werden, nachdem sie auf irgendeine Weise von ihrem Besitzer getrennt wurden (im Folgenden der Service). Die Kennzeichnung der Gegenstände der Abonnenten erfolgt mittels Metallplättchen (insbesondere für Schlüssel), PVC-Plättchen oder anderen von Id-Find bereitgestellten Kennzeichnungsmitteln (Aufkleber oder andere) (im Folgenden „Markierung“). Die Rückgabe eines Gegenstands an seinen Eigentümer ist nur mit der freiwilligen und nicht vertraglich vereinbarten Mitwirkung der Person möglich, die ihn findet und Id-Find über einen der dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle kontaktiert (Internet, Callcenter, zugelassene Partner). Der Zugang zum Dienst kann die Nutzung nicht proprietärer Kommunikationsmittel wie Computer und Internet, Telefon usw. erfordern. Diese sind nicht in diesem Vertrag enthalten und ihre Nutzung durch die Abonnenten erfolgt auf eigene Kosten.
  • 1.2 DAUER DER DIENSTLEISTUNG
  • Die Dienstleistung beginnt mit dem Abschluss des Vertrags oder, sofern dies ausdrücklich vorgesehen ist, mit der Aktivierung der Dienstleistung durch den Abonnenten und gilt für die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
  • 1.3 GARANTIE UND EINSCHRÄNKUNGEN DES DIENSTES
  • Die Rückgabe von Gegenständen, die von ihrem Besitzer getrennt wurden und mit einem Id-Find-Marker versehen sind, kann nicht garantiert werden. Id-Find kann in keinem Fall für die Nichtrückgabe eines verlegten, verlorenen oder gestohlenen Gegenstands haftbar gemacht werden. Es kann keine Garantie gewährt werden für:
    • Die Beschädigungen, die ein Gegenstand erlitten hat.
    • Die Verwendungszwecke, für die das Objekt möglicherweise genutzt wurde, sowie deren Folgen und Kosten.
    • Die Rückgabe des Objekts in seiner Gesamtheit. Der angebotene Service umfasst keine Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung eines Objekts.
  • 2. RECHTE UND PFLICHTEN DER ABONNENTEN
  • 2.1 PERSONENBEZOGENE DATEN
  • Um den Dienst nutzen zu können, verpflichten sich die Abonnenten:
    • a) die erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben, die Id-Find zur Aktivierung des Dienstes benötigt.
    • b) diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten, sie zu ändern oder Id-Find jede Änderung daran mitzuteilen.
    • c) den Dienst bei Bedarf zu aktivieren.
    Der Abonnent ist allein verantwortlich für die Gültigkeit der persönlichen Informationen, die er Id-Find übermittelt hat, und für deren Aktualisierung. Wenn der Abonnent es versäumt, seine persönlichen Informationen zu aktualisieren, können ihm Kosten in Rechnung gestellt werden, wenn Id-Find Nachforschungen durchführen muss, um mit ihm in Kontakt zu treten.
  • 2.2 PERSONENBEZOGENE DATEN UND DATENSCHUTZ
  • Der Abonnent hat das Recht, seine persönlichen Daten jederzeit über die Website von Id-Find oder bei den Callcentern einzusehen und zu ändern . Die vom Abonnenten bereitgestellten persönlichen Informationen werden von Id-Find oder seinen Partnern nur im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Service oder den damit verbundenen Vorgängen verwendet. Id-Find verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Sicherheit der persönlichen Daten seiner Abonnenten zu gewährleisten. Id-Find haftet jedoch nicht für Beschädigungen oder Datenverluste infolge eines externen Eingriffs oder höherer Gewalt. Nur bei grober Fahrlässigkeit von Id-Find oder einem seiner Mitarbeiter kann Id-Find haftbar gemacht werden. Die Aufbewahrung der Identifikationsdaten über die Vertragsdauer hinaus wird für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr gewährleistet.
  • 2.3 SICHERHEITSDATEN
  • Je nach Art des Produkts können die persönlichen Informationen der Abonnenten online verfügbar und durch Sicherheitsdaten wie Benutzername und Passwort oder PIN (persönliche Identifikationsnummer) geschützt sein. Der Abonnent ist allein verantwortlich für die Vertraulichkeit seiner Sicherheitsdaten. Er haftet für die wirtschaftlichen Folgen einer Nutzung seiner Sicherheitsdaten durch Dritte. Id-Find empfiehlt seinen Abonnenten, ihre Sicherheitsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und darauf zu achten, dass sie ihre ursprünglichen Sicherheitsdaten zeitnah ändern .
  • 2.4 ZUGANG ZU ONLINE-DIENSTEN UND CALL-CENTER
  • Id-Find stellt seinen Abonnenten auf seiner Website Tools zur Verwaltung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der oben genannten Management-Tools kann jedoch nicht jederzeit und für jedes System garantiert werden. Id-Find stellt seinen Abonnenten sein Callcenter gemäß den für den erworbenen Service vorgesehenen Modalitäten zur Verfügung .
  • 3. RÜCKGABE VON GEFUNDENEN GEGENSTÄNDEN
  • 3.1 RÜCKGABE
  • Sobald eine dritte Person Id-Find die Identifikationsnummer eines mit einem Id-Find-Marker versehenen Gegenstands mitgeteilt hat, wird Id-Find den Abonnenten-Eigentümer so schnell wie möglich suchen und kontaktieren, um ihn über den Standort seines Eigentums zu informieren und gegebenenfalls mit ihm die Modalitäten der Rückgabe zu vereinbaren.
  • 3.2 RÜCKTRANSPORT UND NEBENKOSTEN
  • Vor jeder Rückführung eines Gegenstands wird der Abonnent über die von ihm zu tragenden Kosten informiert und seine Zustimmung ist erforderlich. Eine schriftliche Bestätigung kann vom Abonnenten verlangt werden. Die Rückführungskosten und sonstigen Nebenkosten (Zoll, sonstige Einfuhrsteuern, Versicherung usw.) gehen ausschließlich zu Lasten des Abonnenten. In bestimmten Fällen kann vor der Rückführung des Gegenstands ein Kostenvorschuss verlangt werden. Id-Find kann die Rückführung eines Gegenstands ablehnen, wenn dieser:
    • ist rechtswidrig
    • enthält gefährliche Stoffe
    • unterliegt restriktiven Zollbestimmungen
    • ist aufgrund seiner Natur schwer, unmöglich oder gefährlich zurückzuführen
    • ist Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich seines Eigentums
    • muss in Katastrophengebieten, gefährlichen, schwer zugänglichen oder Konfliktgebieten geborgen werden
    • deren Verlust offensichtlich vorsätzlich herbeigeführt wurde
    • dessen Rücktransport Kosten verursacht, die nicht vom Eigentümer übernommen werden
    • wenn der Abonnent sich weigert, die Rückführungskosten zu übernehmen oder die von der Person, die den Gegenstand gefunden hat, geforderte Entschädigung zu zahlen.
  • 3.3 Aufbewahrung, Schäden und sonstige Kosten
  • Id-Find fungiert niemals als Verwahrungs- oder Aufbewahrungsstelle für gefundene Gegenstände. Wenn die Person, die den Gegenstand gefunden hat, einen Schaden oder Kosten geltend macht, die durch die Verwahrung oder Aufbewahrung des Gegenstands entstanden sind, gehen diese zu Lasten des Abonnenten.
  • 3.4 VOM NUTZER VERGEBENE BELOHNUNGEN
  • Der Abonnent des Dienstes kann der Person, die den Gegenstand gefunden hat, eine Belohnung gewähren. Außer der Belohnung, die auf dem am Gegenstand befestigten Id-Find-Marker angegeben ist, wird der Person, die einen Gegenstand findet, keine Entschädigung oder Kostenerstattung gewährt . Id-Find kann auf ausdrücklichen Wunsch beider Parteien deren Namen und Kontaktdaten weitergeben, fungiert jedoch in keinem Fall als Vermittler oder Mediator.
  • 3.5 KONTROLLE DER GEFUNDENEN GEGENSTÄNDE
  • In bestimmten Fällen kann Id-Find vor der Rückführung eine Durchsuchung, Bestandsaufnahme oder Bewertung des wiedergefundenen Gegenstands vornehmen oder vornehmen lassen.
  • 3.6 ABONNENT, DER EIN OBJEKT NICHT ABHOLEN MÖCHTE
  • Wenn der Abonnent den gefundenen Gegenstand nicht zurückhaben möchte, muss er Id-Find bei der vorherigen telefonischen Kontaktaufnahme darüber informieren, damit keine Rückführungsmaßnahmen eingeleitet werden. Eine schriftliche Bestätigung (per Post oder E-Mail) muss Id-Find so schnell wie möglich zugestellt werden. Nach Erhalt der Bestätigung, dass der Abonnent den Gegenstand nicht zurückholen möchte, gilt dieser als an den Finder abgetreten. Spätere Eigentumsansprüche werden nicht akzeptiert. Die nachträgliche Weigerung, den Gegenstand zurückzuholen, entbindet den Abonnenten nicht von seiner Verpflichtung, diesen zurückzuholen und die Kosten dafür zu übernehmen.
  • 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • 4.1 UNTER EINER MARKE ODER LIZENZ EINES DRITTANBIETERS VERTRIEBENE KITS
  • Für Id-Find-Produkte, die unter einer Marke eines Dritten („Inserent”) oder einer Lizenz vertrieben werden, können besondere Bestimmungen gelten, insbesondere hinsichtlich der Dauer des Service, der Modalitäten für die Aktivierung, die Identitätserklärung, den Datenschutz oder bestimmte geografische Beschränkungen .
  • 4.2 ERSATZ FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE MARKIERUNGEN
  • Verlorene Marker werden nicht ersetzt. Beschädigte Marker können kostenlos durch die Lieferung eines Standard-Ersatz-Sets ersetzt werden, wenn die Beschädigung durch einen Defekt des ursprünglichen Produkts verursacht wurde.
  • 4.3 ÜBERMITTLUNG DES VERTRAGS
  • Der Vertrag zwischen dem Abonnenten und Id-Find ist nicht übertragbar. Die Marker können vom Abonnenten an seine Familienmitglieder oder Angehörigen verteilt werden, aber in jedem Fall bleibt er die Person, deren Name und Kontaktdaten in Verbindung mit der Identifikationsnummer gespeichert sind.
  • 4.4 VERTRAGSBEENDIGUNG
  • Die Id-Find-Dienstleistungsverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, befristete Verträge, die bei Ablauf enden. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abonnenten verlängert. Id-Find behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der Abonnent seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, den Service vorsätzlich oder fahrlässig missbraucht oder in irgendeiner Weise den Interessen von Id-Find oder des Services zuwiderhandelt. In diesem Fall kann keine Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen verlangt werden.
  • 4.5 RÜCKGABE DES GEGENSTANDS NACH BEENDIGUNG DER DIENSTLEISTUNG
  • Wenn nach Ablauf des Service ein mit einem Id-Find-Marker versehenes Objekt an seinen Eigentümer zurückgegeben wird, wird ein neuer Servicevertrag abgeschlossen, der mit dem ursprünglichen Vertrag identisch ist und den aktuellen Bedingungen und Tarifen entspricht. Andernfalls trägt der Eigentümer die tatsächlichen Kosten der Rückgabe.
  • 4.6 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
  • Der vorliegende Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag erkennen die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Bern